Logo Rechtsanwältin Wenzelewski Rechtsanwalt Winkhaus

Christian Winkhaus

 Rechtsanwalt, Abogado (Madrid)
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Geb. 1965 in München
Ausbildung zum Industriekaufmann (Wirtschaftsassistent ) bei einem Chemiekonzern in Leverkusen
Studium in Köln, München und Madrid (Erasmus)
Referendariat beim Kammergericht in Berlin. Tätigkeit beim deutschen Generalkonsulat in Rio de Janeiro
seit 1996 Rechtsanwalt, seit 1998 Abogado (Spanien) seit 2003 auch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sekretariat: Fr. Klebsch
Tel.: 030/ 327617-27
Fax: 030/ 327617-17
E-Mail:  winkhaus[ät]ssma.de

Prozessführungsbefugnis

prozessführungsbefugt beim Europäischen Gerichtshof und bei allen deutschen Gerichten, außer dem Bundesgerichtshof 

Hauptarbeitsgebiete

  • Individuelles - und kollektives Arbeitsrecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Gesellschafts - und Handelsrecht
  • Handelsvertreter - und Vertriebsrecht
  • spanisches Immobilien -Erb - und Gesellschaftsrecht    

Veröffentlichungen

Das Gesetz über Europäische Betriebsräte - eine Zwischenbilanz
Der Unternehmenskauf in Spanien - ein Überblick

Mitgliedschaften

  • Mitglied der amtlichen Spanischen Handelskammer in Deutschland
  • Mitglied der Deutsch Spanischen Juristenvereinigung e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr im Deutschen Anwaltsverein

Weitere Tätigkeiten

  • Gestaltung von Arbeits- und Dienst - und Dienstleistungsverträgen
  • sowie Aufhebungs - und Abwicklungsverträgen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Betriebsvertrags - und Tarifvertragsrecht
  • Sozialplan - und Tarifvertragsverhandlungen
  • Recht der Wettbewerbsverbote 
  • Inhouse-Schulungen im Arbeitsrecht
  • Gestaltung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen und AGB'en
  • Kauf und Verkauf von Immobilien sowie Gewerbemietrecht
  • Umstrukturierung und Übertragung von Betrieben
  • Erwerb und Verkauf von Gesellschaftsanteilen, einschließlich due diligence
  • Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen (GbR, GmbH, KG,  etc.) 
  • Prüfung etwaiger Geschäftsführerhaftung
  • Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen
  • Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Spanisches Immobilien - Gesellschafts - Erb - und Steuerrecht

Praxiserfahrungen

  • In den o. g. Bereichen verfügt Herr RA Winkhaus über langjährige forensische gerichtliche) und kautelarische (d. h. vertragsgestaltende) Erfahrung, auch mit spanisch - und englischsprechenden Investoren.
  • Herr RA Winkhaus unterstützt auch Betriebs-, Bei-, und Aufsichtsräte in rechtlicher und strategischer Hinsicht. 
  • Er ist mit seinen Kollegen in sämtlichen Branchen tätig, insbesondere im Solar-, Immobilien,- und Gesundheitsbereich sowie dem produzierenden Gewerbe, dem Einzel - und Großhandel sowie den Banken und Versicherungen. 

Korrespondenzsprachen

  • Spanisch
  • Englisch
  • Französisch

Zu den Rechtsgebieten von Herrn Winkhaus:

Interner Link Arbeitsrecht
Interner Link Gesellschaftsrecht
Interner Link Spanisches Recht