Rechtsanwältin Gabriele Wenzelewski und Rechtsanwalt Christian Winkhaus
heißen Sie willkommen und bedanken sich für Ihr Interesse.
Zahlreiche zufriedene Mandanten sind Ausdruck unseres Erfolges und konnten von unserer großen Erfahrung sowohl in der Beratung als auch in der Pozessführung profitieren. Gern helfen wir auch Ihnen weiter.
Sie erreichen uns telefonisch unter 030 / 327 617-86 oder unter wenzelewski[ät]ssma.de oder winkhaus[ät]ssma.de.
Rechtsanwältin Gabriele Wenzelewski
ist Fachanwältin für Eheverträge, Vermögensausgleich, aber auch Scheidungen und Unterhaltsansprüche. Wer eine Ehe eingeht, ist mit einem Vertrag zu Besitz und Ansprüchen auf der sicheren Seite. Denn selbst, wenn die Verbindung nicht ein Leben lang hält, besteht Sicherheit, dass die Beteiligten im Trennungsfall ihr Recht bekommen.
Gabriele Wenzelewski erläutert Ihnen in einem ersten Gespräch gerne die Möglichkeiten. Ihre Erfahrung und ihr persönliches Einfühlungsvermögen schaffen die Basis für eine umfassende Rechtsberatung in allen privaten Lebenslagen.
Seit 2006 ist die Rechtsanwältin darüber hinaus Fachanwältin für Privates Bau- und Architektenrecht . Alle Fragen rund um das Bauen, Planen und Erstellen sind bei ihr in den besten Händen. Bedenken Sie: ein verlässlicher und erfahrener Anwalt an Ihrer Seite ist ein Muss für ein erfolgreiches Bauvorhaben oder einen Rechtsstreit auf diesem Gebiet – denn der Bereich Baurecht wird immer komplexer und ist auch für erfahrene Laien inzwischen kaum noch zu durchschauen.
Gabriele Wenzelewski führt Sie sicher durch den Gesetzesdschungel des Bau- und Architektenrechts. Nehmen Sie Kontakt mit ihr auf (wenzelewski[ät]ssma.de).
Rechtsanwalt Christian Winkhaus
ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sind gut beraten, Arbeits- und Dienstverträge, Wettbewerbsklauseln, Betriebsvereinbarungen, Abmahnungen und Kündigungen von Christian Winkhaus erstellen oder prüfen lassen. Deren sorgfältige Prüfung sind ein sicherer Weg, um spätere Probleme zu vermeiden und sich wirtschaftlich abzusichern. Vereinbaren Sie daher jetzt mit Christian Winkhaus einen Termin zur Prüfung und Beratung.
Herr Rechtsanwalt Winkhaus ist auch ein Spezialist im Gesellschafts- und Handelsrecht. Er absolvierte erfolgreich einen 120- stündigen Kurs zum Fachanwalt für Handels – und Gesellschaftsrecht. Er berät Gesellschafter und Organmitglieder zum GmbH- und Aktienrecht, bei Handelskäufen und zum allg. Wirtschaftsrecht sowie auch bei Nachfolgeregelungen und Übertragungen von Geschäftsanteilen sowie Betriebsübergänge.
Auch beim Erwerb und Verkauf von spanischen Unternehmen und Immobilen steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Als ein in Spanien zugelassener Rechtsanwalt (Abogado) berät und vertritt er spanische Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland und deutsche Privatpersonen und Unternehmen in Spanien.
Dies gilt auch für das Erbrecht. Sein Englisch und Spanisch sind verhandlungssicher. Wenn Sie eine Immobilie oder ein Unternehmen in Spanien kaufen oder verkaufen, erben oder vererben möchten, wenden Sie sich einfach an Christian Winkhaus (winkhaus[ät]ssma.de).