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Familienrecht

Unter Familienrecht werden Regelungen zu Sachverhalten im Zusammenhang mit Eheschließung, Trennung, Scheidung sowie die Beziehung von Verwandten untereinander, aber auch die Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften gefasst.


Da familienrechtliche Probleme immer mit einer besonderen Betroffenheit der Mandanten verbunden sind, bearbeitet Frau Rechtsanwältin Wenzelewski Ihre Mandate auf diesem Gebiet besonders sorgfältig und mit der notwendigen Aufmerksamkeit. Ziel ihrer Arbeit ist es, Ihnen schnell wieder Ihre gewohnte Lebensqualität bei Wahrung Ihrer finanziellen Interessen zurückzubringen.


Zur Tätigkeit eines Anwalts auf dem Gebiet des Familienrechts gehören folgende Tätigkeiten:

  • Beratung in allen vermögensrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Eheschließung, Trennung und Scheidung sowie der Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften, auch zum Abschluss von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
  • Beratung in allen unterhaltsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
  • Beratung zu Unterhaltsansprüchen sowohl für Minderjährigen-, Volljährigen- und Elternunterhalt
  • außergerichtliche Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten
  • Vertretung in allen gerichtlichen Verfahren, wie Scheidungsverfahren und Verfahren zur Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen, zum Unterhalt, zur Vermögensauseinandersetzung, zum Sorgerecht, zum Umgangsrecht und Verfahren zur Auflösung eingetragener Partnerschaften

Kontakt:
RAin Gabriele Wenzelewski (wenzelewski[ät]ssma.de)
Sekretariat: Fr. Soltau
Tel.: 030/327617-86
Fax: 030/327617-88