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Baurecht

Das Private Bau- und Architektenrecht regelt die Beziehungen der am Bau Beteiligten untereinander, d. h. der Bauherren, wie öffentliche Bauherren, Immobiliengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger, private Bauherren, Generalunternehmer und Generalübernehmer, einerseits und deren Auftragnehmern, wie Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer, andererseits.


Frau Rechtsanwältin Wenzelewski ist seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts tätig. Sie kann auf Netzwerke mit anderen Baurechtlern zur Bearbeitung umfänglicher Mandate, aber auch mit Sachverständigen zur Lösung technisch schwieriger Probleme zurückgreifen. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts hat sie nicht nur fundierte Rechtskenntnisse, sondern auch Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Bautechnik erworben. Frau Rechtsanwältin Wenzelewski hat großes Interesse und großen Spaß an der Arbeit auf dem Gebiet des Privaten Bau- und Architektenrechts und an der Mitwirkung zur Lösung Ihrer Probleme.


Zu den Tätigkeiten auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts, die sie für Sie anbieten kann, zählen


Privates Baurecht

  • baubegleitende Beratung: Prüfung und Gestaltung von Generalübernehmer- und -unternehmerverträgen, AGB-Kontrolle, Lösung von Rechtsproblemen bei Sicherheitsleistungen (Bürgschaften, Sicherheitseinbehalte, Patronatserklärungen), Unterstützung bzw. Fertigung von Baubehinderungsanzeigen, Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Baubehinderungsschäden
  • Nachtragsmanagement: Sachverhaltsprüfung, Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Nachtragsforderungen unter Berücksichtigung der vertragsspezifischen Kalkulationsgrundlagen
  • Vorbereitung bzw. Abwehr von Vertragskündigungen einschließlich der prüfbaren Abrechnung gekündigter Verträge
  • Beratung und Teilnahme bei der werkvertraglichen Abnahme Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen
  • Geltendmachung, Durchsetzung bzw. Abwehr von Verzugsschäden und Vertragsstrafansprüchen
  • Schlussrechnungserstellung bzw. -prüfung
  • Verfahrensführung und -begleitung im Rahmen selbstständiger Beweisverfahren
  • Streitschlichtung, Anspruchsdurchsetzung und -abwehr, insbesondere Prozessführung und Vollstreckung

Architekten- und Ingenieurrecht

  • Vorbereitung von Architekten- und Ingenieurverträgen aller Art unter Berücksichtigung der Probleme des konkreten Bauvorhabens
  • Gestalterische Lösungen im Hinblick auf Vergütungen für besondere Leistungen, Ausführungsverlängerung und Wiederholung von Leistungen, Definition des Leistungssolls zur Beschränkung des Haftungsrisikos
  • Begleitung bei der Erstellung der prüffähigen Schlussrechnung
  • Abwehr von Haftungsansprüchen, insbesondere wegen Bausummenüberschreitung und Gewährleistung
  • Verfahrensführung und -begleitung im Rahmen selbstständiger Beweisverfahren
  • Streitschlichtung, Anspruchsdurchsetzung und -abwehr, insbesondere Prozessführung und Vollstreckung

Kontakt:
RAin Gabriele Wenzelewski (wenzelewski[ät]ssma.de)
Sekretariat: Fr. Soltau
Tel.: 030/327617-86
Fax: 030/327617-88